Bevor Du mit Deiner Promotion beginnst
Wenn Du aus dem Ausland kommst, gibt es eine Reihe von administrativen Hürden zu überwinden, wenn Du Dich entscheidest, in Deutschland zu promovieren. Sei versichert, dass wir und Deine Kollegen Dich während Deines Aufenthalts in Magdeburg gerne unterstützen. Die folgenden Informationen helfen bei den ersten Schritten.
Ausführlichere aktuelle Informationen findet man auf der offiziellen Webseite der Universität.
In diesem Fall stellt Dir der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag aus. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Du bei der deutschen Botschaft in Deinem Herkunftsland ein Arbeitsvisum beantragst. Dafür sind alle Abschlusszeugnisse, Krankenversicherung und der Arbeitsvertrag oder das verbindliche Angebotsschreiben des künftigen Arbeitgebers erforderlich. Wir raten Dir, den Antrag so bald wie möglich bei der deutschen Botschaft in Deinem Land einzureichen, da das Antragsverfahren drei Wochen bis drei Monate dauern kann.
Das von der deutschen Botschaft ausgestellte Visum ist jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, in der Regel drei Monate. Daher muss es in eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer Deiner Beschäftigung in Magdeburg umgewandelt werden.
In diesem Fall müsstest Du bei der Deutschen Botschaft in Deinem Heimatland ein Studentenvisum beantragen (zum Zweck der Promotion). Dem Visumantrag müssen der Zulassungsbescheid der Universität Magdeburg und ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für mindestens ein Studienjahr in Deutschland beiliegen. Wir raten Dir, diesen Antrag so bald wie möglich bei der Deutschen Botschaft in Deinem Heimatland einzureichen, da die Antragsbearbeitung drei Wochen bis drei Monate dauern kann.
Auch in diesem Fall ist ein von der Deutschen Botschaft ausgestelltes Visum jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, in der Regel drei Monate. Daher muss es nach Deiner Ankunft in Magdeburg in eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Promotionsstudiums umgewandelt werden.
Ja, wenn Du Staatsangehöriger eines EU-Landes oder eines EWR-Landes (inkl. Norwegen, Liechtenstein, Island) bist, kannst Du ohne Visum nach Deutschland einreisen. Nach der Einreise musst Du Dir jedoch eine Bescheinigung über Dein Aufenthaltsrecht vom Einwohnermeldeamt ausstellen lassen. Ebenso ist die Einreise ohne Visum für Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Südkoreas, Neuseelands und der USA möglich. In diesem Fall musst Du nach der Einreise bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.
Für weitere Details informiere Dich bitte auf der offiziellen Seite des Auswärtigen Amtes.
Die Antwort ist ganz einfach: Ja. Alle Studierenden an einer deutschen Universität oder Hochschule sind gesetzlich verpflichtet, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Dies gilt unabhängig von ihrer Finanzierungsquelle. Eine deutsche Krankenversicherung ist auch erforderlich, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Falls die deutsche Botschaft in Deinem Heimatland eine Krankenversicherung für Deutschland verlangt, empfehlen wir, beispielsweise für die ersten ein bis drei Monate des Aufenthalts eine Reiseversicherung abzuschließen. Dies hat den Vorteil, dass Du dann in Deutschland ohne Eile eine deutsche Krankenversicherung abschließen kannst und nicht zweimal zahlen musst.
Nun ja, wenn Du Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates oder anderer Länder bist, mit denen Deutschland entsprechende Sozialversicherungsabkommen hat. In einem solchen Fall benötigst Du in Deutschland keine zusätzliche Krankenversicherung. Ein gültiger Nachweis über eine bestehende Versicherung muss der Universität bei der Einschreibung vorgelegt werden. Wenn Du eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzt, kannst Du sogar direkt zum Arzt gehen. Arztpraxen sollten mit dem Verfahren vertraut sein. Bei Unsicherheiten wende Dich aber bitte vor der Einreise nach Deutschland an Deine Krankenversicherung, um etwaige Sonderregelungen zu prüfen.
Ja, wenn Du länger als drei Monate bleiben möchtest. Da ein Promotionsstudium in der Regel drei oder mehr Jahre dauert, musst Du Dich innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft beim Bürgerbüro der Stadt anmelden.
Nun, es gibt zwei verschiedene Anmeldewege, je nachdem, ob Du EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger bist.
Für EU-Bürger: In diesem Fall bringe bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Reisepass oder Personalausweis
- biometrisches Bild
- Bestätigung des Unterkunftsanbieters
Möglicherweise wirst Du aufgefordert, weitere Unterlagen vorzulegen
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid
- europäische Krankenversicherungskarte und
- Nachweis über ausreichende Lebensunterhaltsmittel
Damit kannst Du Dich für die sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung EU anmelden, die in der Regel innerhalb weniger Tage per Post eintrifft.
Für Nicht-EU-Bürger: Wenn Du aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommst, benötigst Du folgende Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Damit kannst Du beim Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung für Deinen Aufenthalt in Magdeburg erhalten.
Die Stadt Magdeburg verfügt über ein sogenanntes Bürgerbüro. Das zentrale Bürgerbüro (Bürgerbüro Mitte) befindet sich in der Leiterstraße 2a, 39104 Magdeburg und ist mit der Straßenbahn gut zu erreichen. Es gibt aber auch noch weitere Bürgerämter in Magdeburg. Diese findet man hier online. Bitte prüfe, welches in Deiner Nähe ist.
! Bitte beachte, dass Termine online über die Online-Terminreservierung vereinbart werden müssen. Auf dieser Seite kannst Du auch Termine beim Ausländeramt vereinbaren!
Falls Du in eine neue Wohnung umgezogen bist, was innerhalb der Promotionszeit durchaus der Fall sein kann, müsstest Du dem Bürgerbüro die neue Adresse mitteilen (Ummeldeanzeige) und die Bestätigung des Wohnungsgebers vorlegen.
In diesem Fall möchten wir Dir zunächst einmal zum Abschluss gratulieren! Bevor Du Magdeburg und Deutschland verlässt, solltest Du Dich aber auch abmelden (spätestens 1 Woche vor Abreise).
Jeder internationale Student, der nach Deutschland zieht, muss sich wie oben beschrieben beim Einwohnermeldeamt der Stadt anmelden. Man erhält dann eine schriftliche Anmeldebestätigung. Bewahre dieses Dokument bitte auf, da Du es benötigst, um bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Es gibt also einen zweiten Schritt im Anmeldemarathon – aber nicht für alle!
Nun, wenn Du Deutscher bist oder aus einem EU- oder EWR-Land (einschließlich der Schweiz) kommst, ist es einfach. Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bist Du fertig. Falls Du kein deutscher Staatsbürger bist, erhältst Du bei der Anmeldung des Wohnsitzes eine Bestätigung Deines Aufenthaltsrechts.
Wenn Du aus einem anderen Land kommst, musst Du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Stadt Magdeburg hat eine sogenannte Ausländerbehörde. Alle Informationen dazu findest Du hier. Viele Anträge können auf deren Seite online gestellt werden, z. B. ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung. Die erforderlichen Unterlagen, Fristen und Gebühren sowie Informationen zum Bewerbungsverfahren findest du auf deren Webseite!
Wenn Du keine langfristige Unterkunft möchtest oder mit Deiner aktuellen Unterkunft unzufrieden bist, könntest Du eine Unterkunft in der Jugendherberge finden, die ganz in der Nähe des Hauptbahnhofs liegt.
Da es sich jedoch um ein Hostel handelt, empfehlen wir Dir, die Gästeetage der Universität zu prüfen. Diese Einrichtung befindet sich auf dem Hauptcampus im Gebäude 18 am Universitätsplatz. Die Rezeption befindet sich im selben Gebäude in Zimmer 339. Die Gastgeberin Frau Carolin Behrnd hilft bei Fragen weiter. Selbstverständlich findest Du auch Ferienwohnungen in der ganzen Stadt.
Wenn Du eine Unterkunft mit Studentenfeeling möchtest, sind die Wohnheime des Studentenwerks möglicherweise perfekt. In diesem Fall empfehlen wir, Dich so früh wie möglich zu bewerben. Das Bewerbungsformular für die Unterkunft im Wohnheim kannst Du direkt beim Studentenwerk über ein Online-Formular hier einreichen.
Eine zweite Möglichkeit auf dem Campus sind die hübsch renovierten Häuser Campus House (Ernst-Lehmann-Str. 2) und Campus Tower (Universitätsplatz 1), die von einem privaten Unternehmen gemietet werden können. Für die Anmietung ist ein Studiennachweis erforderlich, der bei der Unterzeichnung des Mietvertrags vorgelegt werden muss und z.B. ein Studentenausweis, eine Immatrikulationsbescheinigungen oder eine Institutseinladung sein kann. Außerdem ist ein gültiger Personalausweis erforderlich. Die Apartments und Zimmer sind zwischen 16 und 41 m² groß und die Miete variiert zwischen 250 und 420 Euro pro Monat. Im Preis sind alle Nebenkosten inklusive Strom, Heizung, Wasser und Kabel-TV enthalten. Nur die Internetgebühren sind nicht in der Miete enthalten. Weitere Informationen zu den Apartments findest Du auf der Homepage.
Zu guter Letzt gibt es in der Stadt viele private Unterkünfte. Wenn Du weitere Informationen suchst, frag gerne Deine neuen Kollegen oder uns!
In jedem Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten beider Parteien (also Mieter und Vermieter) festgehalten. Normalerweise enthält er Vereinbarungen über Art und Höhe der Zahlungen, Kündigungsfristen und Informationen darüber, was im Falle von Schäden oder Mängeln zu tun ist. Mit der Unterschrift wird der Vertrag tatsächlich rechtsverbindlich. Das heißt, Du musst die vereinbarte Miete für die Dauer des Vertrags zahlen. Wenn Dein Vertrag keine feste Laufzeit enthält, musst Du im Voraus kündigen, zu dem Datum, an Du die Wohnung verlassen möchtest.
Das ist in Deutschland tatsächlich sehr üblich. Normalerweise beträgt die Kaution zwei oder drei Monatsmieten. Du musst sie vor dem Einzug bezahlen. Der Vermieter muss das Geld auf einem speziellen Konto aufbewahren. Wenn Du am Ende des Mietverhältnisses ausziehst, überprüft der Vermieter, ob die Wohnung in einem guten Zustand ist, und wenn alles in Ordnung ist, wird die Kaution zurückerstattet.
Die Antwort ist ganz einfach: Ja. Du brauchst ein Konto, um alle Zahlungen zu tätigen, von der Miete der Wohnung bis hin zu eventuellen Semestergebühren. Natürlich brauchst Du dieses Konto auch, um Deine Arbeits- oder Stipendienzahlungen zu erhalten.
Wenn Du zum ersten Mal zu einer deutschen Bank gehst, um ein Konto zu eröffnen, empfehlen wir,
- den Reisepass oder Personalausweis
- die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und
- den Arbeitsvertrag oder die Stipendienvereinbarung
mitzubringen.
Bitte beachte, dass die Banken unterschiedliche Dienstleistungen zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Daher kann es eine gute Idee sein, zuerst mit Kollegen zu sprechen, bevor Du Dich für eine Bank entscheidest.
So, jetzt hast Du die schwierigsten bürokratischen Hürden für Deinen Umzug nach Deutschland gemeistert!
Bedenke jedoch, dass ein Visum ein Ablaufdatum hat. Du wirst Dein Visum also wahrscheinlich irgendwann verlängern müssen. Dafür musst Du online einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren. Folge dann den Anweisungen und vergiss nicht, die geforderten Dokumente entweder zu schicken oder mitzubringen.
